Maklervertrag / Courtagepassus

Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch Vereinbarung oder auch durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage des Exposes zum Objekt und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist bei der notariellen Beurkundung des Vertrages verdient und fällig. Die Verkäufercourtage in Höhe von 3 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist bei der notariellen Beurkundung des Vertrages verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt stets der Anpassung bei Veränderung der Steuersätze. Die Firma Schumann Immobilien GmbH erhält einen direkten Zahlungsanspruch gegen den Käufer ( § 328 BGB, Vertrag zu Gunsten Dritter).
Die Weitergabe unserer Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst ggf. Schadensersatz- oder Courtageansprüche aus.
Der Käufer trägt weiterhin die Grunderwerbssteuer, Notar- u. Gerichtskosten!
Bei der Vermietung von Wohnraum trägt der Auftraggeber die anfallende Maklercourtage in Höhe von 2 Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei der Vermietung von Gewerbeobjekten werden als Maklercourtage 2 Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig, diese ist vom Mieter zu entrichten.